Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an
der Laufveranstaltung
§ 1 Anwendungsbereich – Geltung
Diese Teilnahmebedingungen regeln das zwischen den Teilnehmern und dem
Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis
(Organisationsvertrag). Sie sind gelegentlichen inhaltlichen
Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung
jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen
Veranstalter und Teilnehmer.
§ 2 Teilnahmebedingungen
Teilnahmeberechtigt sind alle Läufer und Läuferinnen
der in den speziellen festgelegten Jahrgänge. Startberechtigt
ist nur, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:
Ordnungsgemäße und fristgerechte
Anmeldung mit dem dafür vorgesehenen Onlineformular bzw. am
Veranstaltungstag im Meldebüro ausliegendem Anmeldeformular.
Unterschrift auf dem Anmeldeformular oder Anklicken auf dem
Onlineformular und damit Bestätigung der Teilnahmebedingungen.
Vollständige Bezahlung der
Teilnahmegebühr am Veranstaltungstag (nur Barzahlung).
§ 3 Rückerstattung
Tritt ein gemeldeter Teilnehmer ohne Angaben von
Gründen nicht oder verspätet zum Start an oder
erklärt er vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem
Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des
Teilnehmerbetrages. Gleiches gilt für Teilnehmer, die den
Wettkampf abbrechen.
Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt
abgesagt werden, haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf
Rückerstattung des Teilnehmerbetrages und auch nicht auf
Ersatz von Ansprüchen aus Anreise- oder Hotelkosten etc.
Die Teilnahme ist ein höchst-persönliches
Recht und nicht übertragbar. Startnummern sind nicht
übertragbar.
§ 4 Zeitmessung
Die Zeitmessung erfolgt manuell (Handstoppung). Eine Ausweisung der
Nettozeit ist nicht möglich.
§ 5 Datenerhebung und –verwertung
Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass
die in seiner Anmeldung genannten Daten maschinell gespeichert und in
der Teilnehmer- und Ergebnisliste im Internet sowie Printmedien
veröffentlicht werden dürfen.
Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an den
Läufen gemachten Fotos, Filmaufnahmen, Videos u.a. sowie
Interviews im Rundfunk, Fernsehen, Werbung und Büchern
dürfen vom Veranstalter ohne
Vergütungsansprüche und ohne zeitliche und
räumliche Begrenzung genutzt werden.
§ 6 Haftungsausschluss
Ist der Veranstalter in Fällen höherer
Gewalt berechtigt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder
aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Änderungen in
der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese
abzusagen, besteht kein Schadenersatzpflicht des Veranstalters
gegenüber dem Teilnehmer.
Der Veranstalter haftet nicht für nicht wenigstens
grob fahrlässig verursachte Sach- und
Vermögensschäden.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung
für gesundheitliche Risiken des Teilnehmers im Zusammenhang
mit der Teilnahme an der Laufveranstaltung. Es obliegt dem Teilnehmer,
seinen Gesundheitszustand vorher zu überprüfen.
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung gegen das
Abhandenkommen von Ausrüstung und Bekleidung des Teilnehmers.
Den Anweisungen des Organisationspersonals, sowie deren
Beauftragten (z.B. Streckenposten) ist zur eigenen Sicherheit
uneingeschränkt Folge zu leisten. Sie werden mit Unterschrift
auf dem Anmeldeformular oder Anklicken auf dem Onlineformular und damit
Bestätigung der Teilnahmebedingungen von jeglicher Haftung
befreit.